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Oskars Infos - Standlicht, Änderungen in der europäischen Gesetzgebung
Oskars Infos - Standlicht, Änderungen in der europäischen Gesetzgebung
• Änderungen in der europäischen Gesetzgebung
Bezüglich des Standlichts bei Motorrädern ist eine Änderung in der europäischen Gesetzgebung (UNECE) in Kraft getreten. Mit dieser Änderung dürfen nun auch gelbe Positionsleuchten als Alternative für die gegenwärtig verwendeten weißen Positionsleuchten (Standlicht) eingesetzt werden. Honda hat ab dem Modelljahr 2013 die gelben Positionsleuchten bereits bei einigen Modellen eingeführt: CBR500R, CBR600RR, F6B, NC700X, MSX125, NSS300A Forza, GL1800B. Weitere werden folgen.
Gelbes Positionsleuchtensystem
Vorschrift: UNECE Vorschrift 53.01, Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6
Alte Fassung:
6.6. Positionsleuchte vorn
6.6.1. Anzahl, eine oder zwei
Im Jahr 2011 wurde dieser Artikel wie folgt geändert:
6.6. Positionsleuchte vorn
6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.
Systemkonfiguration: Das System besteht aus den eigentlichen Fahrzeugteilen (Blinker, Scheinwerfer und Schlussleuchten). Neue zusätzliche Bauteile gibt es nicht. Geändert haben sich bei dieser neuen optionalen Positionsbeleuchtung nur die Schaltung, die internen Teile und die Funktionsweise. Die gelben Leuchten werden an der Stelle der gegenwärtigen Blinklichter angeordnet. Folglich wird die Positionierfunktion auch vom Blinksignalgeber ausgelöst. Die gegenwärtige weiße Positionsleuchte am Scheinwerfer wird dadurch abgeschafft. Beim hinteren Positioniersystem treten keinerlei Änderungen ein.
Systembetrieb: Die Positionsleuchten verfügen über eine geringe Helligkeit. Wenn der Blinksignalgeber eingeschaltet ist, schaltet der vordere Signalgeber der gewählten Seite das helle Licht für das Blinklicht im Blinkbetrieb ein, wie dies bei Blinklichtern üblich ist. Wird der Blinksignalgeber wieder ausgeschaltet, bleibt nur die Positionsleuchte mit geringer Helligkeit eingeschaltet. Die Positionsleuchte bleibt eingeschaltet, solange der Blinker blinkt.
(Stand: Juni 2013)
Wir haben an der NTV ja in den vorderen Blinkern je ein zusätzliches Kabel zum Anschluss als Standlicht. Die Preisfrage ist jetzt, ob diese neue Regel auch für alte Fahrzeuge gilt.
Bisher dachte ich, da die NTV noch mit deutsche ABE zugelassen ist, gilt für sie die EU FZV nicht, auf die sich diese Änderung bezieht. Das wäre irgendwie schade, ich kann mir nämlich vorstellen, dass das ziemlich gut aussieht. Und dass man mit dauerleuchtenden Blinkern besser gesehen wird als ohne außerdem auch. Ein LED-Tagfahrlicht würde ich an der NTV als Stilbruch empfinden.
Das Motorrad Wiki
__GL1800F '15__
<Image link>
...Wenn einem soviel Gutes wird beschert...
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